War es ein Unglück – oder doch nur ein Zufall? In jedem Fall endete eine zugeschlagene Tür auf einem Kreuzfahrtschiff mit zwei amputierte Fingerkuppen. Sie ahnen es: Die Dame hat das Kreuzfahrtunternehmen verklagt und bekam in erster Instanz von geforderten 10.000 Euro Schmerzensgeld immerhin 6.000 zugesprochen, wie man hier in der Frankfurter Rundschau nachlesen kann.
Nun ist eine derartige Verletzung sicher schmerzhaft und unangenehm, doch letzten Endes könnte es auch schlicht Pech gewesen sein. Ob es nun eine Windböe war oder ob die Tür doch einen Defekt aufwies, werden letzten Endes die Gerichte klären. Die müssen sich immer wieder mit Klagen von Reisenden beschäftigen. Im Fall der verletzten Dame mag man eine Schmerzensgeldforderung noch für verständlich halten, doch sind derartige Vorfälle im Urlaub wohl eher selten. Meist müssen sich die Richter nämlich mit Reisemängel befassen.
Im Beschweren sind die Deutschen ja bekanntlich Weltmeister. Kein Wunder also, dass es hierzulande sogar eine Übersichtstabelle mit genauen Angaben gibt, wann der Reisepreis um welchen Betrag gemindert werden darf. Die so genannte Frankfurter Tabelle, die zwar offiziell nur den Gerichten als Orientierung dient, aber vielleicht auch den einen oder anderen Urlauber inspiriert. Schließlich kann man demnach bis zu 20 Prozent abziehen, wenn man statt eines Einzelzimmers ein Doppelzimmer im Hotel bekommt. Selbst aus verschmutzten Tischen im Restaurant lässt sich noch ein Gewinn herausschlagen.
Reisemängel: Typisch deutsche Angewohnheit?
Was die Reise verdirbt, ist wohl für jeden unterschiedlich. Ich selbst säße ja ungern neben einem solchen Nörgler am Frühstückstisch im Urlaubshotel, andererseits sind abgetrennte Fingerkuppen auf der Luxuskreuzfahrt auch kein schöner Anblick. Natürlich ist das Reiserecht wichtig. Verpasse ich ohne eigenes Verschulden Bahn oder Flugzeug, möchte ich schon gerne entschädigt werden. Dass der Dame mit den zerquetschten Fingern die Urlaubsfreude nach ihrem Malheur entgangen ist, dürfte selbstverständlich sein. Manch andere Verfahren, mit denen sich die Gerichte herumschlagen müssen, wirken da schon eher lächerlich. Auf Rechts-Webseiten kann man beispielsweise von dem Fall eines Paares lesen, das sich bei einer Pauschalreise in die Türkei unter anderem über das Buffett beklagte. Aber nicht, weil es nicht schmeckte – sondern weil angeblich die anderen Reisenden es so sehr belagerten, dass sie selbst kaum noch etwas abbekamen.
Typisch Deutsch, finden Sie? Ich auch. Und plädiere damit einmal mehr dafür, sich im Urlaub etwas mehr zurückzunehmen und in Gelassenheit zu üben. Die schönste Zeit des Jahres lasse ich mir jedenfalls nicht von nörgelnden Mitreisenden – wobei ich dies schon als Reisemängel bezeichnen würde 😉 – oder der falschen Zimmerkategorie vermiesen. Bloß die Sache mit den Fingern, die muss ich jetzt auch nicht haben. Gute Besserung!
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